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AGB und Nutungsbedigungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites Willkommen auf der Website der HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH (im Folgenden: "HOLZ-ZENTRALMARKT"), Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen . Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT (im Folgenden: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen HOLZ-ZENTRALMARKT und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von HOLZ-ZENTRALMARKT nutzen (im Folgenden: "Mitglied"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites HOLZ-ZENTRALMARKT.de, HOLZ-ZENTRALMARKT.net , HOLZ-ZENTRALMARKT.com, HOLZ-ZENTRALMARKTshops.de sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: "HOLZ-ZENTRALMARKT-Website"). Darüber hinaus wird die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website durch die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze geregelt. Folgende HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung: * Grundsatz bei Systemausfällen * Grundsätze für das Einstellen von Artikeln * Unzulässige Artikel * Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel * Grundsatz zur Löschung von Bewertungen * Grundsätze zu den HOLZ-ZENTRALMARKT-Shops * Grundsätze zur Nutzung der Marke HOLZ-ZENTRALMARKT * Grundsaätze für die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Foren und -Cafe`s Die AGB und die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn Sie die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur HOLZ-ZENTRALMARKT-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH betrieben werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser anderen Websites, hat er sich vorher mit den für diese Website geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der Nutzung zu beachten. Diese AGB treten für alle bei HOLZ-ZENTRALMARKT.de, HOLZ-ZENTRALMARKT.net und HOLZ-ZENTRALMARKT.com angemeldeten Mitglieder ab dem 27.Juli 2007 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Mitglieder, die sich angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben. Indem Sie auf die Schaltfläche "Einwilligung & Registrierung >" klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB von HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website, auf der Sie selbstständig Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder erwerben können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der Gebühren, die für die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website anfallen, finden Sie in der HOLZ-ZENTRALMARKT-Hilfe. Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen. Oder senden Sie eine Email an den Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellt haben oder auf ein dort eingestelltes Angebot geboten bzw. einen dort eingestellten Artikel gekauft haben. Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen., oder eine Email an den Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Marktplatz Die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstößt. HOLZ-ZENTRALMARKT bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Artikel durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder. HOLZ-ZENTRALMARKT bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.Teil des Marktplatzes sind die Diskussions- und Hilfeforen. Für deren Nutzung gelten die Grundsätze für die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT Diskussions- und Hilfeforen. § 2 Anmeldung 1. Die Nutzung der Teledienste der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen HOLZ-ZENTRALMARKT und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. 2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. 3. Die von HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT zu korrigieren. 4. Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. HOLZ-ZENTRALMARKT wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von HOLZ-ZENTRALMARKT das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. HOLZ-ZENTRALMARKT übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit HOLZ-ZENTRALMARKT geschlossenen Nutzungsvertrag sind. HOLZ-ZENTRALMARKT wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in Webformularen nutzt HOLZ-ZENTRALMARKT ausschließlich die hier zu findenden URLs. 5. Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2). 6. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. 7. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung (wie z.B. bei nicht eingegebenem Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben. § 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags 8. HOLZ-ZENTRALMARKT stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von HOLZ-ZENTRALMARKT an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise. 9. Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. HOLZ-ZENTRALMARKT beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). HOLZ-ZENTRALMARKT berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. 10. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze bei Systemausfällen. 11. Auf die unter 2. aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter 3. nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt. § 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung 12. HOLZ-ZENTRALMARKT kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die HOLZ-ZENTRALMARKT-AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verletzt, oder dass HOLZ-ZENTRALMARKT ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten: * Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei HOLZ-ZENTRALMARKT eingestellt worden sind * Verwarnung von Mitgliedern * Be-/Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes * Vorläufige Sperrung * Endgültige Sperrung Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt HOLZ-ZENTRALMARKT die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat. 13. HOLZ-ZENTRALMARKT kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es * im Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist. * falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse. * sein Mitgliedskonto überträgt. * andere HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder oder HOLZ-ZENTRALMARKT in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT missbraucht. * ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils. 14. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. 15. Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen, oder eine oder eine Email an den Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". 16. HOLZ-ZENTRALMARKT kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt. § 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen 17. Die Anmeldung als Mitglied bei HOLZ-ZENTRALMARKT ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT verlangt auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln. 18. Für das Anbieten von Artikeln erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT, insbesondere für die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu zahlen. Kommt es über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von HOLZ-ZENTRALMARKT eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT Gebühren für die Nutzung verschiedener Funktionen und Tools, die HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern zur Verfügung stellt. 19. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung. 20. Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, wie z.B. für den Verkaufsmanager oder die HOLZ-ZENTRALMARKT Shops, werden im Voraus für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied HOLZ-ZENTRALMARKT die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat. 21. HOLZ-ZENTRALMARKT schickt dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein HOLZ-ZENTRALMARKT bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von 30 Tagen nach der Einstellung des Rechnungsbetrags im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein HOLZ-ZENTRALMARKT in Verzug. 22. Dem Anbieter wird die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt werden. Das Mitglied darf gegen HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren und/oder HOLZ-ZENTRALMARKT-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 23. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von HOLZ-ZENTRALMARKT zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätzen dargestellt. § 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole 24. Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist, kann HOLZ-ZENTRALMARKT nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied falsche Adressdaten gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT angegeben hat. Das Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. 25. Um betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat HOLZ-ZENTRALMARKT ein öffentliches Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das Bewertungssystem soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder einzuschätzen. Die Bewertungen werden von HOLZ-ZENTRALMARKT nicht überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein. 26. Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. 27. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt: * unzutreffende Bewertungen abzugeben. * Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen. * in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen. * Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz. 28. HOLZ-ZENTRALMARKT kann Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die AGB, die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen. Es gelten die Grundsätze zur Löschung von Bewertungen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht. 29. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vergibt HOLZ-ZENTRALMARKT das PowerSeller-Symbol und das Symbol Geprüftes Mitglied. Die von HOLZ-ZENTRALMARKT vergebenen Symbole dienen ausschließlich dazu, den Handel auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu erleichtern und dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. 30. Es ist untersagt, in den Angebotsseiten, auf der "Mich"-Seite und in den HOLZ-ZENTRALMARKT Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn HOLZ-ZENTRALMARKT autorisiert solche Symbole. § 7 Verbotene Artikel 31. Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden: * Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das HOLZ-ZENTRALMARKT-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können HOLZ-ZENTRALMARKT Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen. * Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen * pornografische und jugendgefährdende Artikel * Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art * In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei HOLZ-ZENTRALMARKT nur als Festpreisartikel angeboten werden * radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien * lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate * menschliche Organe * Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten * Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso * Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind * Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist * Drogen * Arzneimittel, es sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis und ist von HOLZ-ZENTRALMARKT für das Angebot von Medikamenten zugelassen worden * Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist 31. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website angeboten werden. 32. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht, diese AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen. § 8 Allgemeine Grundsätze 34. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website sowie der Dienstleistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT die geltenden Gesetze zu befolgen. 35. Die von dem Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen. 36. Kommt es auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit. 37. Der Anbieter muss die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze bei Einstellung von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht. 38. Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für nicht bei HOLZ-ZENTRALMARKT angebotene Ware ist unzulässig. Die Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie zum Thema Verlinkungen und Verweise. 39. Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern. 40. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einsehbare und von HOLZ-ZENTRALMARKT gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von HOLZ-ZENTRALMARKT unabhängigem Speichermedium zu archivieren. 41. Es ist HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam). 42. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von HOLZ-ZENTRALMARKT zumutbar ist. 2. Online-Auktionen § 9 Vertragsschluss 1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. 2. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle HOLZ-ZENTRALMARKT-Zeit. HOLZ-ZENTRALMARKT gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen. 3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten Artikels zustande. 4. Angebote auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Sofort-Kauf-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde. 5. Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern, die dem Erhalt dieser Angebote in Mein HOLZ-ZENTRALMARKT zugestimmt haben, über das HOLZ-ZENTRALMARKT-System erneut ein Angebot im Sofort-Kaufen-Format machen (Angebot an unterlegene Bieter). § 10 Grundsätze für Online-Auktionen 6. Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus. 7. Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.Derselbe Artikel darf nicht gleichzeitig in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden. Dies gilt nicht, soweit das Mitglied mehrere Artikel gleicher Art und Güte anbieten kann. Diese dürfen aber höchstens in 10 parallel laufenden Online-Auktionen gleichzeitig angeboten werden. 8. Der Anbieter hat die Möglichkeit, die Online-Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden. In diesem Fall müssen alle Artikel von gleicher Art und Güte sein (z.B. nach Größe, Farbe, Muster, Fabrikat etc.). 9. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten. 3. Sonstige Formate § 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) 1. Mitglieder können Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot im HOLZ-ZENTRALMARKT-Auktionsformat. Durch die Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels (Festpreisartikels) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. Ein Vertragsschluss über den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt. 2. Im Rahmen des Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option (siehe § 9 Abs. 4). Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren Vertragsschluss. 3. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu einem anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch kein anderes Mitglied den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter angegebenen Preis erworben hat. § 12 Anzeigenformat 4. Das Anzeigenformat ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Dieses Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich unmittelbar mit dem Anzeigenden in Verbindung setzen. 5. Verträge können nicht im Anzeigenformat auf dem HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz geschlossen werden. 6. Sofern der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. 4. HOLZ-ZENTRALMARKT Shops § 13 Allgemeine Beschreibung eines Online-Shops 1. Das Mitglied kann unter bestimmten Voraussetzungen auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einen eigenen HOLZ-ZENTRALMARKT Shop einrichten, in dem sämtliche Online-Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel des jeweiligen Shop-Besitzers aufgeführt werden. 2. Die Mitglieder sind für die in ihren Shops eingestellten Online-Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich. 3. Die Nutzung eines HOLZ-ZENTRALMARKT Shops ist kostenpflichtig. Siehe dazu die aktuellen Gebühren. § 14 Grundsätze für Online-Shops 4. Für die Shops gelten die Grundsätze für Online-Shops. 5. Bei der Einrichtung eines Online-Shops wählt das Mitglied einen Shop-Namen, der von dem Mitgliedsnamen abweichen kann. Der Shop-Name darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen. Außerdem darf der Shop-Name keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. HOLZ-ZENTRALMARKT hat das Recht bei einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter oder einem etwaigen Verstoß gegen die guten Sitten den Shop-Namen zu löschen oder zu ändern. 6. Die von HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Einrichtung des Shops abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, müssen jedoch nicht mit den im Mitgliedskonto angegebenen Daten identisch sein. Tritt bezüglich dieser Daten später eine Änderung ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren. 7. Holz-Zentralmarkt Shops werden aktiv vom Mitglied betrieben und enthalten grundsätzlich Artikel. 8. HOLZ-ZENTRALMARKT wird inaktive Shops bzw. Shops ohne Artikel grundsätzlich spätestens nach 30 Tage nach festgestellter Inaktivität vom Handelsplatz Holz-Zentralmarkt.de entfernen. 5. Verkaufsagent § 15 Verkaufsagent 1. HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder können die Berechtigung erlangen, mit dem HOLZ-ZENTRALMARKT Verkaufsagenten-Logo im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz zu verkaufen. HOLZ-ZENTRALMARKT bietet die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht nicht. Der Verkaufsagent haftet gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT für alle anfallenden Gebühren und Provisionen. 2. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie hier. 3. Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten. 4. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich das Recht vor, HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern HOLZ-ZENTRALMARKT ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Als Verkaufsagent erhalten Sie die nicht übertragbare Erlaubnis, das HOLZ-ZENTRALMARKT Verkaufsagenten-Logo wie folgt zu verwenden: * in den Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei HOLZ-ZENTRALMARKT * auf ihrer Internet-Webseite * auf Ihrer "Mich"-Seite bei HOLZ-ZENTRALMARKT * auf Gegenständen, die Sie explizit hierfür von HOLZ-ZENTRALMARKT erhalten haben * bei anderer Verwendung nur nach vorheriger Einwilligung durch HOLZ-ZENTRALMARKT Nach Rücknahme der Zulassung als Verkaufsagent darf das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden. 5. Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent. 6. Die Regelungen in § 10 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, durch den Verkaufsagenten selbst und den Dritten nicht beboten werden dürfen. Der Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden. 6. Schlussbestimmungen § 16 Vertragsübernahme durch Dritte HOLZ-ZENTRALMARKT ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per Email an den Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.de) zu kündigen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". § 17 Freistellung Das Mitglied stellt HOLZ-ZENTRALMARKT von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von HOLZ-ZENTRALMARKT einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist. § 18 Systemintegrität und Störung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website 1. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu verwenden, die das Funktionieren der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website stören können. Das Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von HOLZ-ZENTRALMARKT generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einzugreifen. 2. Die auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HOLZ-ZENTRALMARKT vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden. § 19 Haftungsbeschränkung 3. Gegenüber Unternehmern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit HOLZ-ZENTRALMARKT seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von HOLZ-ZENTRALMARKT besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von HOLZ-ZENTRALMARKT, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4. Gegenüber Verbrauchern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von HOLZ-ZENTRALMARKT zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet HOLZ-ZENTRALMARKT jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von HOLZ-ZENTRALMARKT der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. 5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch HOLZ-ZENTRALMARKT und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. § 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand 6. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit HOLZ-ZENTRALMARKT abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". Die postalische Anschrift von HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Windmühlenweg 2, D-04683 Naunhof.. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich vor, die oben genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall informiert HOLZ-ZENTRALMARKT das Mitglied über die Änderung der E-Mail-Adresse. 7. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. 8. Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. § 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel 9. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. HOLZ-ZENTRALMARKT wird dem Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. 10. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage in diesen AGB nicht finden oder zu den AGB Fragen haben, können Sie sich mit HOLZ-ZENTRALMARKT in Verbindung setzen. Engelskirchen 01.08.2007
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