Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen
HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites
Willkommen auf der Website der HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber
Holz-Zentralmarkt eWood GmbH (im Folgenden: "HOLZ-ZENTRALMARKT"),
Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen .
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT (im
Folgenden: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen
HOLZ-ZENTRALMARKT und den natürlichen und juristischen Personen, die
Teledienste von HOLZ-ZENTRALMARKT nutzen (im Folgenden: "Mitglied").
Die AGB betreffen die Nutzung der Websites HOLZ-ZENTRALMARKT.de,
HOLZ-ZENTRALMARKT.net , HOLZ-ZENTRALMARKT.com, HOLZ-ZENTRALMARKTshops.de sowie aller
zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt:
"HOLZ-ZENTRALMARKT-Website"). Darüber hinaus wird die Nutzung der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website durch die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze geregelt.
Folgende
HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:
Grundsatz bei
Systemausfällen
Grundsätze für das
Einstellen von Artikeln
Unzulässige Artikel
Vorgehensweise bei einem
nicht bezahlten Artikel
Grundsatz zur Löschung von
Bewertungen
Grundsätze zu den
HOLZ-ZENTRALMARKT-Shops
Grundsätze zur Nutzung der
Marke HOLZ-ZENTRALMARKT
Grundsaätze für die
Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Foren und -Cafe`s
Die AGB und die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze finden auch dann Anwendung,
wenn Sie die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website oder Bereiche davon von anderen Websites
aus nutzen, die den Zugang zur HOLZ-ZENTRALMARKT-Website vollständig oder
ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen
Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von
HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH betrieben
werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser anderen Websites, hat er sich vorher mit
den für diese Website geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der
Nutzung zu beachten.
Diese AGB treten für alle bei HOLZ-ZENTRALMARKT.de, HOLZ-ZENTRALMARKT.net
und HOLZ-ZENTRALMARKT.com angemeldeten Mitglieder ab dem 27.Juli 2007 in Kraft,
sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für
alle Mitglieder, die sich angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der
Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.
Indem Sie auf die Schaltfläche "Einwilligung & Registrierung
>" klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB von HOLZ-ZENTRALMARKT
bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH und schließen mit dieser
einen Vertrag über die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website, auf der Sie
selbstständig Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder erwerben
können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der Gebühren, die für
die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website anfallen, finden Sie in der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Hilfe.
Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen
Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung
schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen
Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766
Engelskirchen. Oder senden Sie eine Email an den Kunden-Service
(support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur
Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu
AGB und Datenschutzerklärung".
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden.
Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag
noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht
erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
eingestellt haben oder auf ein dort eingestelltes Angebot geboten bzw. einen
dort eingestellten Artikel gekauft haben.
Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit
kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an
die HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH,
Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen., oder eine Email an den
Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff
"Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann
"Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".
Allgemeine
Bestimmungen
§ 1 Marktplatz
Die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website ist ein Marktplatz, auf dem
von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend
"Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern
deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese
AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstößt.
HOLZ-ZENTRALMARKT bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Artikel durch
unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites
und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder.
HOLZ-ZENTRALMARKT bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht
Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes
geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich
zwischen den Mitgliedern.Teil des Marktplatzes sind die Diskussions- und
Hilfeforen. Für deren Nutzung gelten die Grundsätze für die Nutzung der
HOLZ-ZENTRALMARKT Diskussions- und Hilfeforen.
§ 2 Anmeldung
Die Nutzung der
Teledienste der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website setzt die Anmeldung als
Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist
kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter
Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen
HOLZ-ZENTRALMARKT und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag")
zustande.
Die Anmeldung ist
nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung
untersagt.
Die von
HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig
und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse
(kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf
nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen
werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur
einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h.
keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der
angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die
Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT zu
korrigieren.
Bei der Anmeldung
wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der
Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen,
nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte,
verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein
Passwort geheim halten. HOLZ-ZENTRALMARKT wird das Passwort nicht an
Dritte weitergeben.
Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein
Kooperationspartner von HOLZ-ZENTRALMARKT das Passwort benötigt, um dem
Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu
stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine
Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner
zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. HOLZ-ZENTRALMARKT übernimmt
für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung,
sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit HOLZ-ZENTRALMARKT
geschlossenen Nutzungsvertrag sind.
HOLZ-ZENTRALMARKT wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem
Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in
Webformularen nutzt HOLZ-ZENTRALMARKT ausschließlich die hier zu
findenden URLs.
Grundsätzlich steht
es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch
von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen
einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen
des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).
Ein Mitgliedskonto
ist nicht übertragbar.
HOLZ-ZENTRALMARKT behält
sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig
durchgeführten Anmeldung (wie z.B. bei nicht eingegebenem
Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben.
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
HOLZ-ZENTRALMARKT stellt
seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die
Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und
Services genutzt werden können, kann von HOLZ-ZENTRALMARKT an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten,
Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und
Zahlungsnachweise.
Der Anspruch des
Mitglieds auf Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website und ihrer Funktionen
besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. HOLZ-ZENTRALMARKT
beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur
Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der
ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient
(Wartungsarbeiten). HOLZ-ZENTRALMARKT berücksichtigt in diesen Fällen die
berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch
Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung
unberührt.
Sofern ein
unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen
oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende
Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich
einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer
Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze bei Systemausfällen.
Auf die unter 2.
aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter 3. nicht
angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden
nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht
möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.
§ 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung
HOLZ-ZENTRALMARKT kann
folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die
HOLZ-ZENTRALMARKT-AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verletzt,
oder dass HOLZ-ZENTRALMARKT ein sonstiges berechtigtes Interesse hat,
insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen
Aktivitäten:
Löschen von
Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei HOLZ-ZENTRALMARKT eingestellt
worden sind
Verwarnung von
Mitgliedern
Be-/Einschränkung
der Nutzung des Marktplatzes
Vorläufige Sperrung
Endgültige Sperrung
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt HOLZ-ZENTRALMARKT
die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet
hat.
HOLZ-ZENTRALMARKT kann
ein Mitglied endgültig von der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
im
Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat
und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer
geboten ist.
falsche
Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige
E-Mail-Adresse.
sein
Mitgliedskonto überträgt.
andere
HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder oder HOLZ-ZENTRALMARKT in erheblichem Maße
schädigt, insbesondere Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT missbraucht.
ein anderer
wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein
Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des
Bewertungsprofils.
Sobald ein Mitglied
gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website auch
mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut
anmelden.
Das Mitglied kann
den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung
genügt eine schriftliche Mitteilung an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen
Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766
Engelskirchen, oder eine oder eine Email an den Kunden-Service
(support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur
Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "
Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".
HOLZ-ZENTRALMARKT kann
den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum
Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen
Die Anmeldung als
Mitglied bei HOLZ-ZENTRALMARKT ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT verlangt
auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen
oder für den Erwerb von Artikeln.
Für das Anbieten von
Artikeln erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT von dem Anbieter eine Angebotsgebühr.
Für zusätzliche Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT, insbesondere für die
Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu
zahlen. Kommt es über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zum Abschluss eines
Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von
HOLZ-ZENTRALMARKT eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen
ist. Weiterhin erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT Gebühren für die Nutzung
verschiedener Funktionen und Tools, die HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern
zur Verfügung stellt.
Die Höhe der
einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils
aktuellen Gebührenordnung.
Die einzelnen
Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können
per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Gebühren, die
für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, wie z.B. für
den Verkaufsmanager oder die HOLZ-ZENTRALMARKT Shops, werden im Voraus
für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung
gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied
HOLZ-ZENTRALMARKT die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit
es das Fehlschlagen zu vertreten hat.
HOLZ-ZENTRALMARKT schickt
dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine E-Mail-Adresse. Der
Rechnungsbetrag wird außerdem im Abschnitt "Verkäuferkonto" in
Mein HOLZ-ZENTRALMARKT bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere
Mahnung nach einem Zeitablauf von 30 Tagen nach der Einstellung des
Rechnungsbetrags im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein
HOLZ-ZENTRALMARKT in Verzug.
Dem Anbieter wird
die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, wenn sein
Vertragspartner den über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen
Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung
des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt werden. Das Mitglied darf
gegen HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren und/oder HOLZ-ZENTRALMARKT-Provisionen
mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen
und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese
Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Verkäufern ist es
verboten, die Gebührenstruktur von HOLZ-ZENTRALMARKT zu umgehen.
Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätzen
dargestellt.
§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole
Der Handel über das
Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die
Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist, kann
HOLZ-ZENTRALMARKT nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche
oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz
unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied
falsche Adressdaten gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT angegeben hat. Das
Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines
Vertragspartners zu überzeugen.
Um betrügerische
Handlungen zu vermeiden, hat HOLZ-ZENTRALMARKT ein öffentliches
Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der
Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das Bewertungssystem
soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder
einzuschätzen. Die Bewertungen werden von HOLZ-ZENTRALMARKT nicht
überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein.
Das Mitglied ist
verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich
wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen
sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
Jede Nutzung des
Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist
untersagt. Insbesondere ist es untersagt:
unzutreffende
Bewertungen abzugeben.
Bewertungen über
sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
in Bewertungen
Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde
liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
Bewertungen zu
einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem
HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz.
HOLZ-ZENTRALMARKT kann
Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
die AGB, die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen.
Es gelten die Grundsätze zur Löschung von Bewertungen. Ein Anspruch auf
Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht.
Beim Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen vergibt HOLZ-ZENTRALMARKT das
PowerSeller-Symbol und das Symbol Geprüftes Mitglied. Die von
HOLZ-ZENTRALMARKT vergebenen Symbole dienen ausschließlich dazu, den
Handel auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu erleichtern und dürfen nur
für diese Zwecke verwendet werden.
Es ist untersagt, in
den Angebotsseiten, auf der "Mich"-Seite und in den
HOLZ-ZENTRALMARKT Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere
Symbole von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit
von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur
Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn
HOLZ-ZENTRALMARKT autorisiert solche Symbole.
§ 7 Verbotene Artikel
Es ist verboten,
Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen
folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
Artikel, deren
Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte,
gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und
Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild,
Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das HOLZ-ZENTRALMARKT-VeRI
Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und
Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende
Angebote auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website. Teilnehmer des VeRI
Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder
Urheberrechten können HOLZ-ZENTRALMARKT Angebote melden, die ihre Rechte
verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
Propagandaartikel
und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
pornografische
und jugendgefährdende Artikel
Waffen im Sinne
des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen
jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
In der
Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren,
Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen
Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen
aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei
HOLZ-ZENTRALMARKT nur als Festpreisartikel angeboten werden
radioaktive
Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende
Chemikalien
lebende Tiere,
Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen
und deren Präparate
menschliche
Organe
Wertpapiere
(insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite,
Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von
Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
Schuldscheine und
gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum
Zwecke des Inkasso
Gutscheine, die
für jedermann kostenlos erhältlich sind
Artikel, deren
Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
Drogen
Arzneimittel, es
sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche
Versandhandelserlaubnis und ist von HOLZ-ZENTRALMARKT für das Angebot
von Medikamenten zugelassen worden
Medizinprodukte,
soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von Auktionen oder
Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
angeboten werden.
HOLZ-ZENTRALMARKT behält
sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen,
dass diese gegen geltendes Recht, diese AGB oder die
HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen.
§ 8 Allgemeine Grundsätze
Das Mitglied ist
verpflichtet, bei der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website sowie der
Dienstleistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT die geltenden Gesetze zu befolgen.
Die von dem
Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese
AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen.
Kommt es auf der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern,
teilt HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern die zur wechselseitigen
Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
Der Anbieter muss
die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze bei Einstellung von Artikeln beachten.
Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen und muss
sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben.
Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften
und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern,
wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung
und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage
sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss
zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an
Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich
vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über
das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
Die Beschreibung
sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen
und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für
nicht bei HOLZ-ZENTRALMARKT angebotene Ware ist unzulässig. Die
Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie zum Thema Verlinkungen und
Verweise.
Der Preis der
jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell
anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der
Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist
es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren
und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
Die Mitglieder sind
selbst dafür verantwortlich, auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einsehbare
und von HOLZ-ZENTRALMARKT gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken
der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von
HOLZ-ZENTRALMARKT unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
Es ist
HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des
HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und
E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und
vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,
mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht
Werbung zuzusenden (Spam).
HOLZ-ZENTRALMARKT behält
sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem
Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung
der berechtigten Interessen von HOLZ-ZENTRALMARKT zumutbar ist.
Online-Auktionen
§ 9 Vertragsschluss
Indem ein Mitglied
als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf
die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einstellt, gibt es ein verbindliches
Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der
Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen
werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an
den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot
abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B.
bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.
Der Bieter nimmt das
Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein
anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot
abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist
die offizielle HOLZ-ZENTRALMARKT-Zeit. HOLZ-ZENTRALMARKT gibt selbst
keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen.
Mit dem Ende der von
dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der
vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und
dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des
von dem Anbieter in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten Artikels
zustande.
Angebote auf der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch
mit der Sofort-Kauf-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall
kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der
Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu
dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes
Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt
werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
Für den Fall, dass
die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden
nicht gelingt oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen
möchte, kann er unterlegenen Bietern, die dem Erhalt dieser Angebote in
Mein HOLZ-ZENTRALMARKT zugestimmt haben, über das
HOLZ-ZENTRALMARKT-System erneut ein Angebot im Sofort-Kaufen-Format
machen (Angebot an unterlegene Bieter).
§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen
Solange ein Artikel
in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern,
die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte
nur in Form eines auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten
Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen
von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.
Mitglieder dürfen
den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter
Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte
Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm
eingestellten Angebote abzugeben.Derselbe Artikel darf nicht gleichzeitig
in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden. Dies gilt nicht,
soweit das Mitglied mehrere Artikel gleicher Art und Güte anbieten kann.
Diese dürfen aber höchstens in 10 parallel laufenden Online-Auktionen gleichzeitig
angeboten werden.
Der Anbieter hat die
Möglichkeit, die Online-Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In
einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden.
In diesem Fall müssen alle Artikel von gleicher Art und Güte sein (z.B.
nach Größe, Farbe, Muster, Fabrikat etc.).
Die Abgabe von
Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so
genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
Sonstige Formate
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel)
Mitglieder können
Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel
(Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar
zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht
um ein Angebot im HOLZ-ZENTRALMARKT-Auktionsformat. Durch die Nutzung des
Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum
Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels
(Festpreisartikels) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum
Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der
die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen
(z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. Ein Vertragsschluss über
den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem
Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen
anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt.
Im Rahmen des
Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option (siehe § 9
Abs. 4). Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren
Vertragsschluss.
HOLZ-ZENTRALMARKT behält
sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten
über den Preis verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das
Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu
kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu
einem anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn
sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch
kein anderes Mitglied den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter
angegebenen Preis erworben hat.
§ 12 Anzeigenformat
Das Anzeigenformat
ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer
Tageszeitung zu bewerben. Dieses Anzeigenformat dient ausschließlich als
Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich unmittelbar mit
dem Anzeigenden in Verbindung setzen.
Verträge können
nicht im Anzeigenformat auf dem HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz geschlossen
werden.
Sofern der Anbieter
einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige
beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige
Rückerstattung ist ausgeschlossen.
HOLZ-ZENTRALMARKT Shops
§ 13 Allgemeine Beschreibung eines Online-Shops
Das Mitglied kann
unter bestimmten Voraussetzungen auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einen
eigenen HOLZ-ZENTRALMARKT Shop einrichten, in dem sämtliche
Online-Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel des
jeweiligen Shop-Besitzers aufgeführt werden.
Die Mitglieder sind
für die in ihren Shops eingestellten Online-Auktionen, Festpreisartikel
(Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel sowie die Einhaltung sämtlicher
gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
Die Nutzung eines
HOLZ-ZENTRALMARKT Shops ist kostenpflichtig. Siehe dazu die aktuellen
Gebühren.
§ 14 Grundsätze für Online-Shops
Für die Shops
gelten die Grundsätze für Online-Shops.
Bei der Einrichtung
eines Online-Shops wählt das Mitglied einen Shop-Namen, der von dem
Mitgliedsnamen abweichen kann. Der Shop-Name darf nicht aus einer E-Mail-
oder Internetadresse bestehen. Außerdem darf der Shop-Name keine Rechte
Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
HOLZ-ZENTRALMARKT hat das Recht bei einer etwaigen Verletzung von Rechten
Dritter oder einem etwaigen Verstoß gegen die guten Sitten den Shop-Namen
zu löschen oder zu ändern.
Die von
HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Einrichtung des Shops abgefragten Daten sind
vollständig und korrekt anzugeben, müssen jedoch nicht mit den im
Mitgliedskonto angegebenen Daten identisch sein. Tritt bezüglich dieser
Daten später eine Änderung ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die
Angaben umgehend zu korrigieren.
Holz-Zentralmarkt Shops werden aktiv vom Mitglied betrieben und enthalten grundsätzlich Artikel.
HOLZ-ZENTRALMARKT wird inaktive
Shops bzw. Shops ohne Artikel grundsätzlich spätestens nach 30 Tage
nach festgestellter Inaktivität vom Handelsplatz Holz-Zentralmarkt.de
entfernen.
Verkaufsagent
§ 15 Verkaufsagent
HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder
können die Berechtigung erlangen, mit dem HOLZ-ZENTRALMARKT
Verkaufsagenten-Logo im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem
HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz zu verkaufen. HOLZ-ZENTRALMARKT bietet die
Nutzung des Verkaufsagenten-Programms auf freiwilliger Basis und
jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht
nicht. Der Verkaufsagent haftet gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT für alle
anfallenden Gebühren und Provisionen.
Die Voraussetzungen
für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie hier.
Die Nutzung des
Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich
jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig
zu gestalten.
HOLZ-ZENTRALMARKT behält
sich das Recht vor, HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder trotz Erfüllung der
Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits
zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des
Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern HOLZ-ZENTRALMARKT ein
berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Als Verkaufsagent erhalten
Sie die nicht übertragbare Erlaubnis, das HOLZ-ZENTRALMARKT
Verkaufsagenten-Logo wie folgt zu verwenden:
in den
Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei HOLZ-ZENTRALMARKT
auf ihrer
Internet-Webseite
auf Ihrer
"Mich"-Seite bei HOLZ-ZENTRALMARKT
auf Gegenständen,
die Sie explizit hierfür von HOLZ-ZENTRALMARKT erhalten haben
bei anderer
Verwendung nur nach vorheriger Einwilligung durch HOLZ-ZENTRALMARKT
Nach Rücknahme der Zulassung als Verkaufsagent darf das
Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden.
Der Verkaufsagent
ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede
vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von
seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden,
ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als
Verkaufsagent.
Die Regelungen in §
10 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT
gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel,
die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, durch den
Verkaufsagenten selbst und den Dritten nicht beboten werden dürfen. Der
Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu
sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den
Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
Schlussbestimmungen
§ 16 Vertragsübernahme durch Dritte
HOLZ-ZENTRALMARKT ist berechtigt, mit einer
Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In
diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung
der Vertragsübernahme per Email an den Kunden-Service
(support@HOLZ-ZENTRALMARKT.de) zu kündigen. Wählen Sie als Betreff "Fragen
zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen
zu AGB und Datenschutzerklärung".
§ 17 Freistellung
Das Mitglied stellt HOLZ-ZENTRALMARKT von sämtlichen
Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber
HOLZ-ZENTRALMARKT geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem
Mitglied in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellte Angebote und Inhalte
oder wegen dessen sonstiger Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
(einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied übernimmt
hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von
HOLZ-ZENTRALMARKT einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies
gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten
ist.
§ 18 Systemintegrität und Störung der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
Das Mitglied ist
nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in
Verbindung mit der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu verwenden,
die das Funktionieren der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website stören können. Das
Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder
übermäßige Belastung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Infrastruktur zur Folge haben
können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von HOLZ-ZENTRALMARKT
generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren
oder in sonstiger Weise störend in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
einzugreifen.
Die auf der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige
Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in
sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für
ein Kopieren im Wege von
"Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige
automatische Mechanismen. Das Layout der HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites und
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von HOLZ-ZENTRALMARKT vervielfältigt und/oder
auf anderen Websites genutzt werden.
§ 19 Haftungsbeschränkung
Gegenüber
Unternehmern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT für Schäden, außer im Fall der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit
HOLZ-ZENTRALMARKT seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden
Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für
sonstige Erfüllungsgehilfen haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur bei Vorsatz und
soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem
Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von HOLZ-ZENTRALMARKT besteht
keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für
entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von
HOLZ-ZENTRALMARKT, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gegenüber
Verbrauchern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
des Schuldnerverzugs oder der von HOLZ-ZENTRALMARKT zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet HOLZ-ZENTRALMARKT jedoch für
jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern,
Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von
HOLZ-ZENTRALMARKT der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Die vorgenannten
Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder
Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien
durch HOLZ-ZENTRALMARKT und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher
Regelungen.
§ 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand