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10. 09. 2010
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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen
HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites


Willkommen auf der Website der HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber
Holz-Zentralmarkt eWood GmbH (im Folgenden: "HOLZ-ZENTRALMARKT"),
Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen .

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT (im
Folgenden: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen
HOLZ-ZENTRALMARKT und den natürlichen und juristischen Personen, die
Teledienste von HOLZ-ZENTRALMARKT nutzen (im Folgenden: "Mitglied").
Die AGB betreffen die Nutzung der Websites HOLZ-ZENTRALMARKT.de,
HOLZ-ZENTRALMARKT.net , HOLZ-ZENTRALMARKT.com, HOLZ-ZENTRALMARKTshops.de sowie aller
zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt:
"HOLZ-ZENTRALMARKT-Website"). Darüber hinaus wird die Nutzung der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website durch die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze geregelt.



Folgende
HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:



  • Grundsatz bei
    Systemausfällen
  • Grundsätze für das
    Einstellen von Artikeln
  • Unzulässige Artikel
  • Vorgehensweise bei einem
    nicht bezahlten Artikel
  • Grundsatz zur Löschung von
    Bewertungen
  • Grundsätze zu den
    HOLZ-ZENTRALMARKT-Shops
  • Grundsätze zur Nutzung der
    Marke HOLZ-ZENTRALMARKT
  • Grundsaätze für die
    Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Foren und -Cafe`s

Die AGB und die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze finden auch dann Anwendung,
wenn Sie die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website oder Bereiche davon von anderen Websites
aus nutzen, die den Zugang zur HOLZ-ZENTRALMARKT-Website vollständig oder
ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen
Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von
HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH betrieben
werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser anderen Websites, hat er sich vorher mit
den für diese Website geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der
Nutzung zu beachten.

Diese AGB treten für alle bei HOLZ-ZENTRALMARKT.de, HOLZ-ZENTRALMARKT.net
und HOLZ-ZENTRALMARKT.com angemeldeten Mitglieder ab dem 27.Juli 2007 in Kraft,
sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für
alle Mitglieder, die sich angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der
Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Indem Sie auf die Schaltfläche "Einwilligung & Registrierung
>" klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB von HOLZ-ZENTRALMARKT
bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH und schließen mit dieser
einen Vertrag über die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website, auf der Sie
selbstständig Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder erwerben
können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der Gebühren, die für
die Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website anfallen, finden Sie in der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Hilfe.

Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen
Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung
schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen
Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766
Engelskirchen. Oder senden Sie eine Email an den Kunden-Service
(support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur
Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu
AGB und Datenschutzerklärung".

Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden.
Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag
noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht
erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
eingestellt haben oder auf ein dort eingestelltes Angebot geboten bzw. einen
dort eingestellten Artikel gekauft haben.

Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit
kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an
die HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH,
Overather Straße 37, D- 51766 Engelskirchen., oder eine Email an den
Kunden-Service (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff
"Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann
"Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".

  1. Allgemeine
    Bestimmungen

§ 1 Marktplatz

Die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website ist ein Marktplatz, auf dem
von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend
"Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern
deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese
AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstößt.

HOLZ-ZENTRALMARKT bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Artikel durch
unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites
und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder.

HOLZ-ZENTRALMARKT bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht
Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes
geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich
zwischen den Mitgliedern.Teil des Marktplatzes sind die Diskussions- und
Hilfeforen. Für deren Nutzung gelten die Grundsätze für die Nutzung der
HOLZ-ZENTRALMARKT Diskussions- und Hilfeforen.

§ 2 Anmeldung

    1. Die Nutzung der
      Teledienste der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website setzt die Anmeldung als
      Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist
      kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter
      Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen
      HOLZ-ZENTRALMARKT und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag")
      zustande.
    2. Die Anmeldung ist
      nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
      Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung
      untersagt.
    3. Die von
      HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig
      und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse
      (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie
      gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf
      nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen
      werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur
      einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h.
      keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der
      angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die
      Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT zu
      korrigieren.
    4. Bei der Anmeldung
      wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der
      Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen,
      nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte,
      verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein
      Passwort geheim halten. HOLZ-ZENTRALMARKT wird das Passwort nicht an
      Dritte weitergeben.

      Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein
      Kooperationspartner von HOLZ-ZENTRALMARKT das Passwort benötigt, um dem
      Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu
      stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine
      Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner
      zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. HOLZ-ZENTRALMARKT übernimmt
      für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung,
      sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit HOLZ-ZENTRALMARKT
      geschlossenen Nutzungsvertrag sind.

      HOLZ-ZENTRALMARKT wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem
      Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in
      Webformularen nutzt HOLZ-ZENTRALMARKT ausschließlich die hier zu
      findenden URLs.
    5. Grundsätzlich steht
      es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch
      von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen
      einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen
      des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).
    6. Ein Mitgliedskonto
      ist nicht übertragbar.
    7. HOLZ-ZENTRALMARKT behält
      sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig
      durchgeführten Anmeldung (wie z.B. bei nicht eingegebenem
      Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben.

§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags

    1. HOLZ-ZENTRALMARKT stellt
      seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die
      Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und
      Services genutzt werden können, kann von HOLZ-ZENTRALMARKT an bestimmte
      Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten,
      Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und
      Zahlungsnachweise.
    2. Der Anspruch des
      Mitglieds auf Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website und ihrer Funktionen
      besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. HOLZ-ZENTRALMARKT
      beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf
      Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur
      Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der
      ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient
      (Wartungsarbeiten). HOLZ-ZENTRALMARKT berücksichtigt in diesen Fällen die
      berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch
      Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung
      unberührt.
    3. Sofern ein
      unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen
      oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende
      Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich
      einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer
      Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze bei Systemausfällen.
    4. Auf die unter 2.
      aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter 3. nicht
      angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden
      nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht
      möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

§ 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung

    1. HOLZ-ZENTRALMARKT kann
      folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,
      dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die
      HOLZ-ZENTRALMARKT-AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verletzt,
      oder dass HOLZ-ZENTRALMARKT ein sonstiges berechtigtes Interesse hat,
      insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen
      Aktivitäten:
      • Löschen von
        Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei HOLZ-ZENTRALMARKT eingestellt
        worden sind
      • Verwarnung von
        Mitgliedern
      • Be-/Einschränkung
        der Nutzung des Marktplatzes
      • Vorläufige Sperrung
      • Endgültige Sperrung

Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt HOLZ-ZENTRALMARKT
die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet
hat.

    1. HOLZ-ZENTRALMARKT kann
      ein Mitglied endgültig von der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
      ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
      • im
        Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat
        und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer
        geboten ist.
      • falsche
        Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige
        E-Mail-Adresse.
      • sein
        Mitgliedskonto überträgt.
      • andere
        HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder oder HOLZ-ZENTRALMARKT in erheblichem Maße
        schädigt, insbesondere Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT missbraucht.
      • ein anderer
        wichtiger Grund vorliegt.

Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein
Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des
Bewertungsprofils.

    1. Sobald ein Mitglied
      gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website auch
      mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut
      anmelden.
    2. Das Mitglied kann
      den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung
      genügt eine schriftliche Mitteilung an HOLZ-ZENTRALMARKT bzw. dessen
      Betreiber Holz-Zentralmarkt eWood GmbH, Overather Straße 37, D- 51766
      Engelskirchen, oder eine oder eine Email an den Kunden-Service
      (support@HOLZ-ZENTRALMARKT.com). Wählen Sie als Betreff "Fragen zur
      Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "
      Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".
    3. HOLZ-ZENTRALMARKT kann
      den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum
      Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen

    1. Die Anmeldung als
      Mitglied bei HOLZ-ZENTRALMARKT ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT verlangt
      auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen
      oder für den Erwerb von Artikeln.
    2. Für das Anbieten von
      Artikeln erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT von dem Anbieter eine Angebotsgebühr.
      Für zusätzliche Leistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT, insbesondere für die
      Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu
      zahlen. Kommt es über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zum Abschluss eines
      Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von
      HOLZ-ZENTRALMARKT eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen
      ist. Weiterhin erhebt HOLZ-ZENTRALMARKT Gebühren für die Nutzung
      verschiedener Funktionen und Tools, die HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern
      zur Verfügung stellt.
    3. Die Höhe der
      einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils
      aktuellen Gebührenordnung.
    4. Die einzelnen
      Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können
      per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Gebühren, die
      für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, wie z.B. für
      den Verkaufsmanager oder die HOLZ-ZENTRALMARKT Shops, werden im Voraus
      für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung
      gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied
      HOLZ-ZENTRALMARKT die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit
      es das Fehlschlagen zu vertreten hat.
    5. HOLZ-ZENTRALMARKT schickt
      dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine E-Mail-Adresse. Der
      Rechnungsbetrag wird außerdem im Abschnitt "Verkäuferkonto" in
      Mein HOLZ-ZENTRALMARKT bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere
      Mahnung nach einem Zeitablauf von 30 Tagen nach der Einstellung des
      Rechnungsbetrags im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein
      HOLZ-ZENTRALMARKT in Verzug.
    6. Dem Anbieter wird
      die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, wenn sein
      Vertragspartner den über die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website geschlossenen
      Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung
      des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt werden. Das Mitglied darf
      gegen HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren und/oder HOLZ-ZENTRALMARKT-Provisionen
      mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen
      und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese
      Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    7. Verkäufern ist es
      verboten, die Gebührenstruktur von HOLZ-ZENTRALMARKT zu umgehen.
      Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätzen
      dargestellt.

§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole

    1. Der Handel über das
      Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die
      Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist, kann
      HOLZ-ZENTRALMARKT nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche
      oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz
      unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied
      falsche Adressdaten gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT angegeben hat. Das
      Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines
      Vertragspartners zu überzeugen.
    2. Um betrügerische
      Handlungen zu vermeiden, hat HOLZ-ZENTRALMARKT ein öffentliches
      Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der
      Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das Bewertungssystem
      soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder
      einzuschätzen. Die Bewertungen werden von HOLZ-ZENTRALMARKT nicht
      überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein.
    3. Das Mitglied ist
      verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich
      wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen
      einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen
      sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
    4. Jede Nutzung des
      Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist
      untersagt. Insbesondere ist es untersagt:
      • unzutreffende
        Bewertungen abzugeben.
      • Bewertungen über
        sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
      • in Bewertungen
        Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde
        liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
      • Bewertungen zu
        einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem
        HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz.
    5. HOLZ-ZENTRALMARKT kann
      Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
      die AGB, die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen.
      Es gelten die Grundsätze zur Löschung von Bewertungen. Ein Anspruch auf
      Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht.
    6. Beim Vorliegen
      bestimmter Voraussetzungen vergibt HOLZ-ZENTRALMARKT das
      PowerSeller-Symbol und das Symbol Geprüftes Mitglied. Die von
      HOLZ-ZENTRALMARKT vergebenen Symbole dienen ausschließlich dazu, den
      Handel auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu erleichtern und dürfen nur
      für diese Zwecke verwendet werden.
    7. Es ist untersagt, in
      den Angebotsseiten, auf der "Mich"-Seite und in den
      HOLZ-ZENTRALMARKT Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere
      Symbole von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit
      von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur
      Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn
      HOLZ-ZENTRALMARKT autorisiert solche Symbole.

§ 7 Verbotene Artikel

    1. Es ist verboten,
      Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche
      Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen
      folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
      • Artikel, deren
        Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte,
        gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und
        Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild,
        Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das HOLZ-ZENTRALMARKT-VeRI
        Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und
        Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende
        Angebote auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website. Teilnehmer des VeRI
        Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder
        Urheberrechten können HOLZ-ZENTRALMARKT Angebote melden, die ihre Rechte
        verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
      • Propagandaartikel
        und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
      • pornografische
        und jugendgefährdende Artikel
      • Waffen im Sinne
        des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen
        jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
      • In der
        Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren,
        Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen
        Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen
        aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei
        HOLZ-ZENTRALMARKT nur als Festpreisartikel angeboten werden
      • radioaktive
        Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende
        Chemikalien
      • lebende Tiere,
        Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen
        und deren Präparate
      • menschliche
        Organe
      • Wertpapiere
        (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite,
        Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von
        Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
      • Schuldscheine und
        gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum
        Zwecke des Inkasso
      • Gutscheine, die
        für jedermann kostenlos erhältlich sind
      • Artikel, deren
        Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
      • Drogen
      • Arzneimittel, es
        sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche
        Versandhandelserlaubnis und ist von HOLZ-ZENTRALMARKT für das Angebot
        von Medikamenten zugelassen worden
      • Medizinprodukte,
        soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
    1. Grundstücke und
      grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von Auktionen oder
      Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
      angeboten werden.
    2. HOLZ-ZENTRALMARKT behält
      sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen,
      dass diese gegen geltendes Recht, diese AGB oder die
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen.

§ 8 Allgemeine Grundsätze

    1. Das Mitglied ist
      verpflichtet, bei der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website sowie der
      Dienstleistungen von HOLZ-ZENTRALMARKT die geltenden Gesetze zu befolgen.
    2. Die von dem
      Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese
      AGB oder die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze verstoßen.
    3. Kommt es auf der
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern,
      teilt HOLZ-ZENTRALMARKT den Mitgliedern die zur wechselseitigen
      Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
    4. Der Anbieter muss
      die HOLZ-ZENTRALMARKT-Grundsätze bei Einstellung von Artikeln beachten.
      Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen und muss
      sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben.
      Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften
      und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern,
      wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung
      und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage
      sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss
      zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an
      Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich
      vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über
      das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
    5. Die Beschreibung
      sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen
      und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für
      nicht bei HOLZ-ZENTRALMARKT angebotene Ware ist unzulässig. Die
      Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie zum Thema Verlinkungen und
      Verweise.
    6. Der Preis der
      jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell
      anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der
      Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist
      es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis HOLZ-ZENTRALMARKT-Gebühren
      und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
    7. Die Mitglieder sind
      selbst dafür verantwortlich, auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einsehbare
      und von HOLZ-ZENTRALMARKT gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken
      der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von
      HOLZ-ZENTRALMARKT unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
    8. Es ist
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und
      E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und
      vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,
      mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht
      Werbung zuzusenden (Spam).
    9. HOLZ-ZENTRALMARKT behält
      sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem
      Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung
      der berechtigten Interessen von HOLZ-ZENTRALMARKT zumutbar ist.
  1. Online-Auktionen

§ 9 Vertragsschluss

    1. Indem ein Mitglied
      als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf
      die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einstellt, gibt es ein verbindliches
      Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der
      Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen
      werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an
      den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot
      abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B.
      bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.
    2. Der Bieter nimmt das
      Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein
      anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot
      abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist
      die offizielle HOLZ-ZENTRALMARKT-Zeit. HOLZ-ZENTRALMARKT gibt selbst
      keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen.
    3. Mit dem Ende der von
      dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der
      vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und
      dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des
      von dem Anbieter in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten Artikels
      zustande.
    4. Angebote auf der
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch
      mit der Sofort-Kauf-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall
      kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der
      Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu
      dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes
      Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt
      werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
    5. Für den Fall, dass
      die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden
      nicht gelingt oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen
      möchte, kann er unterlegenen Bietern, die dem Erhalt dieser Angebote in
      Mein HOLZ-ZENTRALMARKT zugestimmt haben, über das
      HOLZ-ZENTRALMARKT-System erneut ein Angebot im Sofort-Kaufen-Format
      machen (Angebot an unterlegene Bieter).

§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen

    1. Solange ein Artikel
      in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern,
      die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte
      nur in Form eines auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellten
      Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen
      von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.
    2. Mitglieder dürfen
      den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter
      Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte
      Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
      während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm
      eingestellten Angebote abzugeben.Derselbe Artikel darf nicht gleichzeitig
      in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden. Dies gilt nicht,
      soweit das Mitglied mehrere Artikel gleicher Art und Güte anbieten kann.
      Diese dürfen aber höchstens in 10 parallel laufenden Online-Auktionen gleichzeitig
      angeboten werden.
    3. Der Anbieter hat die
      Möglichkeit, die Online-Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In
      einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden.
      In diesem Fall müssen alle Artikel von gleicher Art und Güte sein (z.B.
      nach Größe, Farbe, Muster, Fabrikat etc.).
    4. Die Abgabe von
      Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so
      genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.


  1. Sonstige Formate


§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel)



    1. Mitglieder können
      Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel
      (Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar
      zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht
      um ein Angebot im HOLZ-ZENTRALMARKT-Auktionsformat. Durch die Nutzung des
      Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum
      Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels
      (Festpreisartikels) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum
      Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der
      die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen
      (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. Ein Vertragsschluss über
      den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem
      Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen
      anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt.
    2. Im Rahmen des
      Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option (siehe § 9
      Abs. 4). Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren
      Vertragsschluss.
    3. HOLZ-ZENTRALMARKT behält
      sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten
      über den Preis verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das
      Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu
      kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu
      einem anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn
      sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch
      kein anderes Mitglied den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter
      angegebenen Preis erworben hat.

§ 12 Anzeigenformat

    1. Das Anzeigenformat
      ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer
      Tageszeitung zu bewerben. Dieses Anzeigenformat dient ausschließlich als
      Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich unmittelbar mit
      dem Anzeigenden in Verbindung setzen.
    2. Verträge können
      nicht im Anzeigenformat auf dem HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz geschlossen
      werden.
    3. Sofern der Anbieter
      einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige
      beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige
      Rückerstattung ist ausgeschlossen.
  1. HOLZ-ZENTRALMARKT Shops

§ 13 Allgemeine Beschreibung eines Online-Shops

    1. Das Mitglied kann
      unter bestimmten Voraussetzungen auf der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website einen
      eigenen HOLZ-ZENTRALMARKT Shop einrichten, in dem sämtliche
      Online-Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel des
      jeweiligen Shop-Besitzers aufgeführt werden.
    2. Die Mitglieder sind
      für die in ihren Shops eingestellten Online-Auktionen, Festpreisartikel
      (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel sowie die Einhaltung sämtlicher
      gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
    3. Die Nutzung eines
      HOLZ-ZENTRALMARKT Shops ist kostenpflichtig. Siehe dazu die aktuellen
      Gebühren.

§ 14 Grundsätze für Online-Shops

    1. Für die Shops
      gelten die Grundsätze für Online-Shops.
    2. Bei der Einrichtung
      eines Online-Shops wählt das Mitglied einen Shop-Namen, der von dem
      Mitgliedsnamen abweichen kann. Der Shop-Name darf nicht aus einer E-Mail-
      oder Internetadresse bestehen. Außerdem darf der Shop-Name keine Rechte
      Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
      HOLZ-ZENTRALMARKT hat das Recht bei einer etwaigen Verletzung von Rechten
      Dritter oder einem etwaigen Verstoß gegen die guten Sitten den Shop-Namen
      zu löschen oder zu ändern.
    3. Die von
      HOLZ-ZENTRALMARKT bei der Einrichtung des Shops abgefragten Daten sind
      vollständig und korrekt anzugeben, müssen jedoch nicht mit den im
      Mitgliedskonto angegebenen Daten identisch sein. Tritt bezüglich dieser
      Daten später eine Änderung ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die
      Angaben umgehend zu korrigieren.
    4. Holz-Zentralmarkt Shops werden aktiv vom Mitglied betrieben und enthalten grundsätzlich Artikel.
    5. HOLZ-ZENTRALMARKT wird inaktive
      Shops bzw. Shops ohne Artikel grundsätzlich spätestens nach 30 Tage
      nach festgestellter Inaktivität vom Handelsplatz Holz-Zentralmarkt.de
      entfernen.
  1. Verkaufsagent

§ 15 Verkaufsagent

    1. HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder
      können die Berechtigung erlangen, mit dem HOLZ-ZENTRALMARKT
      Verkaufsagenten-Logo im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Marktplatz zu verkaufen. HOLZ-ZENTRALMARKT bietet die
      Nutzung des Verkaufsagenten-Programms auf freiwilliger Basis und
      jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht
      nicht. Der Verkaufsagent haftet gegenüber HOLZ-ZENTRALMARKT für alle
      anfallenden Gebühren und Provisionen.
    2. Die Voraussetzungen
      für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie hier.
    3. Die Nutzung des
      Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. HOLZ-ZENTRALMARKT behält sich
      jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig
      zu gestalten.
    4. HOLZ-ZENTRALMARKT behält
      sich das Recht vor, HOLZ-ZENTRALMARKT-Mitglieder trotz Erfüllung der
      Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits
      zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des
      Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern HOLZ-ZENTRALMARKT ein
      berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Als Verkaufsagent erhalten
      Sie die nicht übertragbare Erlaubnis, das HOLZ-ZENTRALMARKT
      Verkaufsagenten-Logo wie folgt zu verwenden:
      • in den
        Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei HOLZ-ZENTRALMARKT
      • auf ihrer
        Internet-Webseite
      • auf Ihrer
        "Mich"-Seite bei HOLZ-ZENTRALMARKT
      • auf Gegenständen,
        die Sie explizit hierfür von HOLZ-ZENTRALMARKT erhalten haben
      • bei anderer
        Verwendung nur nach vorheriger Einwilligung durch HOLZ-ZENTRALMARKT

Nach Rücknahme der Zulassung als Verkaufsagent darf das
Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden.

    1. Der Verkaufsagent
      ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede
      vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von
      seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden,
      ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als
      Verkaufsagent.
    2. Die Regelungen in §
      10 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLZ-ZENTRALMARKT
      gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel,
      die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, durch den
      Verkaufsagenten selbst und den Dritten nicht beboten werden dürfen. Der
      Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu
      sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den
      Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
  1. Schlussbestimmungen

§ 16 Vertragsübernahme durch Dritte

HOLZ-ZENTRALMARKT ist berechtigt, mit einer
Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In
diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung
der Vertragsübernahme per Email an den Kunden-Service
(support@HOLZ-ZENTRALMARKT.de) zu kündigen. Wählen Sie als Betreff "Fragen
zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen
zu AGB und Datenschutzerklärung".

§ 17 Freistellung

Das Mitglied stellt HOLZ-ZENTRALMARKT von sämtlichen
Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber
HOLZ-ZENTRALMARKT geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem
Mitglied in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website eingestellte Angebote und Inhalte
oder wegen dessen sonstiger Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
(einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied übernimmt
hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von
HOLZ-ZENTRALMARKT einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies
gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten
ist.

§ 18 Systemintegrität und Störung der
HOLZ-ZENTRALMARKT-Website

    1. Das Mitglied ist
      nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in
      Verbindung mit der Nutzung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website zu verwenden,
      die das Funktionieren der HOLZ-ZENTRALMARKT-Website stören können. Das
      Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder
      übermäßige Belastung der HOLZ-ZENTRALMARKT-Infrastruktur zur Folge haben
      können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von HOLZ-ZENTRALMARKT
      generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren
      oder in sonstiger Weise störend in die HOLZ-ZENTRALMARKT-Website
      einzugreifen.
    2. Die auf der
      HOLZ-ZENTRALMARKT-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige
      Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in
      sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für
      ein Kopieren im Wege von
      "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige
      automatische Mechanismen. Das Layout der HOLZ-ZENTRALMARKT-Websites und
      diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger
      schriftlicher Zustimmung von HOLZ-ZENTRALMARKT vervielfältigt und/oder
      auf anderen Websites genutzt werden.

§ 19 Haftungsbeschränkung

    1. Gegenüber
      Unternehmern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT für Schäden, außer im Fall der
      Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit
      HOLZ-ZENTRALMARKT seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden
      Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für
      sonstige Erfüllungsgehilfen haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur bei Vorsatz und
      soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob
      fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
      gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem
      Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von HOLZ-ZENTRALMARKT besteht
      keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für
      entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von
      HOLZ-ZENTRALMARKT, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden
      Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise
      vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Gegenüber
      Verbrauchern haftet HOLZ-ZENTRALMARKT nur für Vorsatz und grobe
      Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
      des Schuldnerverzugs oder der von HOLZ-ZENTRALMARKT zu vertretenden
      Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet HOLZ-ZENTRALMARKT jedoch für
      jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
      Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern,
      Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von
      HOLZ-ZENTRALMARKT der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss
      typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
    3. Die vorgenannten
      Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder
      Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien
      durch HOLZ-ZENTRALMARKT und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
      des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher
      Regelungen.


§ 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

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